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Grillen mit Gas auf dem Balkon

Ist das Grillen mit Gas auf dem Balkon erlaubt? Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt und auch die Nachbarn müssen dies akzeptieren. Da der Balkon Bestandteil der gemieteten Wohnung ist, haben hier alle Mieter die gleichen Rechte. Doch dabei gibt es zwei Punkte, die Sie als Mieter zu beachten haben.

Grillverbot muss im Mietvertrag vereinbart sein

Der Vermieter kann das Grillen verbieten, allerdings muss er dieses im Mietvertrag festhalten. Existiert im Mietvertrag solch eine Klausel, sind Sie als Mieter auch verpflichtet, sich daran zu halten und müssen das Grillen unterlassen. Grillen Sie trotzdem und der Vermieter mahnt Sie für dieses Verhalten ab, kann dies im Wiederholungsfall zu einer fristlosen Kündigung führen.

Vorsicht: Auch wenn Grillen erlaubt ist, unterliegt es bestimmten Grenzen

Auch wenn dem Grillen auf dem Balkon laut Mietvertrag nichts mehr im Wege steht, sind hier die sogenannten Wesentlichkeitsgrenzen einzuhalten. Dies bedeutet, dass die Nachbarn nicht durch Geruch und Rauch belästigt werden dürfen. Ebenfalls stellt die Rauchbeeinträchtigung unter Umständen einen Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz dar und es drohen Ihnen Geldstrafen.

Die Urteile zu der Frage, wie oft Sie auf dem Balkon grillen dürfen, fallen recht unterschiedlich aus und sind Ländersache. So entschied beispielsweise das Landgericht in Aachen, dass nicht mehr als zweimal im Monat gegrillt werden darf. Das Landgericht Stuttgart setzte die Höchstgrenze auf dreimal pro Jahr und München stufte sogar 16-maliges Grillen in den Sommermonaten Mai bis Juni als zumutbar ein. Grundsätzlich können Sie also davon ausgehen, dass Grillen auf dem Balkon immer dann statthaft ist, wenn im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist. Trotzdem sollten Sie schon alleine aus Gründen der Freundschaft und des lieben Friedens wegen auf Ihre Nachbarn Rücksicht nehmen. Denn wenn Sie Ihre Nachbarn nicht übermäßig belästigen und deren Nerven nicht noch durch Lärmbelästigung in Mitleidenschaft ziehen, dürften von dieser Seite auch keine Beschwerden an den Vermieter herangetragen werden. Wenn Sie nur einen kleinen Balkon besitzen, sollten Sie lieber zu einem Gasgrill greifen. Jetzt Gasgrill online kaufen! Denn durch einen Gasgrill auf dem Balkon kann auch die sonst starke Rauchbildung vermieden werden.



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