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Grillen auf dem Balkon

Das Grillen auf dem Balkon ist nicht selten mit Streitigkeiten mit dem Nachbarn verbunden oder es herrscht Uneinigkeit darüber.

Darf ich auf meinem Balkon grillen?

Bei der Benutzung eines Holzkohlegrills auf dem Balkon kommt es zu einer starken Geruchsbelästigung der Nachbarn, die dass nicht einfach hinnehmen müssen. Das Landesimmissionsschutzgesetz schützt sie in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg davor, dass der Grill-Qualm nicht in ihre Wohnräume und Schlafräume ziehen darf. Somit ist das Grillen auf dem Balkon mit Vorsicht zu genießen. Vor dem Grillen sollte rechtzeitig die rechtliche Lage überprüft werden.

Wie oft darf ich grillen?

Es gibt dazu verschiedene Gerichtsurteile und diese weichen voneinander ab. Die Rücksichtnahme beim Grillen auf dem Balkon auf die Nachbarn steht an erster Stelle.

Gerichtsurteile zum Thema Grillen: Laut dem AG Bonn 1997 ist es in Ordnung, von April bis September einmal monatlich den Grill auf seinem eigenen Balkon oder der Terrasse in Betrieb zu nehmen – wenn man seine Nachbarn spätestens 48 Stunden vorher informiert hat. Bei zweimal Grillen im Monat – darf man gemäß dem LG Aachen in dem am weitesten von allen Nachbarn entfernten Teil des Gartens grillen. Das LG Stuttgart 1996 hingegen gesteht in seinem Beschluss allen Grillern auf der Terrasse drei Grillabende oder sechs Stunden jährlich zu. Gemäß dem Bayerischen Obersten Landesgerichts darf im Garten einer Eigentumswohnanlage aber auf jeden Fall gegrillt werden, und das sogar auf Holzkohle und bis zu fünfmal im Jahr. Andere Gerichte (AG Hamburg-Mitte, 40 C 229/1972 , LG Düsseldorf, 25 T 435/90) untersagen das Grillen mit einem offenen Holzkohlengrill auf dem Balkon. Alternativ sollten Sie auf einen Elektrogrill oder einen Lavastein-Gasgrill zurückgreifen. Also je nach dem wo Sie wohnen gibt es unterschiedliche Bestimmungen zum Balkon-Grillen.

Hausordnung und Grillen

Der Vermieter bestimmt wie oft gegrillt werden darf: Er darf im Mietvertrag das Grillen grundsätzlich untersagen und bei Nichtbeachtung sogar den Mietvertrag schriftlich kündigen. (LG Essen 2002). Lärmschutz: Schöne Grillabende auf dem Balkon mit Freunden führen zu einer höheren Lärmbelästigung. Auch hier haben Ihre Nachbarn ein Recht auf Nachtruhe – nach 22 Uhr sollte es also deutlich ruhiger werden.

Grillen auf dem Balkon - Das Fazit

Neben dem Umstieg auf einen Elektrogrill oder einen Lavastein-Gasgrill bringt ein gutes Verhältnis zum Nachbarn einige Vorteile beim Grillen. Tolerante Nachbarn suchen rechtzeitig das Gespräch und freuen sich, wenn sie kurzerhand zum Grillvergnügen auf dem Balkon eingeladen werden.

Gerichtsurteile zum Grillen auf den Seiten von Deutscher Mieterbund.



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